Zitat:
"Denken Sie ans Fahrtenbuch! - Es lohnt sich!
Schon desoefteren haben wir ueber den Themenkomplex jener Kfz, die sowohl betrieblich, als auch privat genutzt werden, berichtet. Wer seine betrieblichen Fahrten nicht explizit durch Fuehren eines Fahrtenbuchs nachweist, dem wird automatisch ein Eigenverbrauch (privater Nutzungsanteil) des Kfz in Hoehe von 1% des Listenpreises (sog. "1%-Regelung") unterstellt.
Wer hier auf die zugegebenerweise etwas "laestige" Fahrtenbuch-Fuehrung verzichtet, "verschenkt" mitunter abzugsfaehige Betriebsausgaben in nicht unerheblicher Hoehe.
Dass das Schicksal in diesem Zusammenhang noch aus einer ganz anderen Ecke zuschlagen kann, zeigt ein Beschluss des BFH vom 14.5.1999 (VI B 258/98 NV).
Ein GmbH-Geschaeftsfuehrer versuchte vergeblich, gegen die Feststellung der Finanzverwaltung vorzugehen, die dem Betriebsvermoegen der GmbH zugehoerigen Fahrzeuge seien auch privat genutzt worden. Mithin sei der private Nutzungsanteil auch nach der 1%-Methode zu versteuern.
Bei den beiden im Betriebsvermoegen gehaltenen Fahrzeugen handelte es sich um einen Mercedes 190 E und einen Audi 80 Avant S 2.
"Unser" GmbH-Geschaeftsfuehrer trug vor, diese ausschliesslich betrieblich genutzt zu haben. Fuer saemtliche private Fahrten habe er seinen privaten VW Golf verwendet - zumal die beiden Betriebsfahrzeuge betriebsbedingt mit Werkzeug beladen und verschmutzt waeren.
Nach Auffassung des Finanzgerichtes der ersten Instanz sind die Betriebs-Fahrzeuge, der Mercedes und der Audi, jedoch nach der allgemeinen Lebenserfahrung nach den Regeln des Anscheinbeweises zumindest fuer Fahrten zu weit entfernten Zielen genutzt worden.
Der Einspruch des GmbH-Geschaeftsfuehrers scheiterte sowohl in erster Instanz, als auch in der Berufungsinstanz vor dem BFH - und zwar deshalb, weil er seine Argumentation nicht anhand eines betrieblichen Fahrtenbuchs nachweisen konnte.
ALSO, liebe Leserinnen und Leser - trotz der laestigen Handhabe, die ein Fahrtenbuch so an sich hat - kann diese nicht annaehernd so aufwendig und aergerlich sein, wie die Geschichte, die "unser" GmbH-Geschaeftsfuehrer erlebt hat. - Oder? (BFH, Beschluss vom 14.5.1999 - VI B 258/98 NV)"
Zitat Ende
Dies ist leider kein Einzelfall!
Uns erreichen mittlerweile fast täglich Anrufe von ahnungslosen Steuerzahlern, die davon nichts gewußt haben und jetzt mehrere tausend EURO nachzahlen dürfen.
Diejenigen, die monatlich 1 % des Listenpreises ans Finanzamt bezahlen (auch Angestellte im Außendienst), sind sich oftmals gar nicht bewußt, wieviel Geld sie aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit verschenken.
Schnell kommt da ein ganzer Familienurlaub, oder der erste Kleinwagen für den "Nachwuchs" zusammen.
Mit TravelControl wäre das nicht passiert!